Der Datenschutzbeauftragte ist für alle Unternehmen – die im Internet aktiv sind und personenbezogene Daten verwenden – Pflicht. Die Voraussetzungen dafür sind im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgelegt. Bei Verstößen gegen die Verordnung riskieren Sie Abmahnungen oder massive Bußgelder.

Nutzen Sie unseren Service: Der Einsatz des externen Datenschutzbeauftragten sichert die Qualität des Datenschutzes bei deutlich geringeren Kosten. Machen Sie Ihr Unternehmen fit für die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und stärken Sie das Vertrauen zu Ihren Kunden und Partnern.

Wir übernehmen für Sie die Funktion des Datenschutzbeauftragten und Sie können sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren. Als externer Datenschutzbeauftragter bieten wir Ihnen eine praxisnahe und ganzheitliche Betreuung und Datenschutzberatung, um gesetzliche Anforderungen im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sicherzustellen. Benennen Sie uns als Ihren persönlichen Datenschutzbeauftragten: „Wir kümmern uns!“.